Hürdenlauf
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Bis zu den Kommunalwahlen in NRW im Jahr 1999 einschließlich galt wie bei den Bundestagswahlen eine Fünf-Prozent-Hürde. Diese wurde jedoch nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster abgeschafft, weil sie inhaltlich nicht ausreichend begründet wurde. So kam es, dass bei den letzten NRW-Kommunalwahlen im Jahre 2004 erstmals viele kleine Splitterparteien mit einem oder wenig mehr Kandidaten in die Kommunalvertretungen einziehen konnten.Hauptsächlicher Verlierer der letzten Kommunalwahlen war die SPD, die – obwohl Kommunalgedöns mit Bundespolitik nun gar nichts zu tun – im Kielwasser der Schröder-Regierung heftig ins Taumeln geriet. Aber wir kennen ja die Damen und Herren Politiker. Wenn es darum geht, Gründe für Stimmenverluste zu finden, suchen sie zuerst an allen anderen Ecken und Enden, aber zuletzt erst bei sich selbst.
Bei sich selbst ist die NRW-SPD noch nicht angekommen. Sie hat jetzt den ultimativen Grund für die letzte Kommunalwahlschlappe gefunden: Die nicht mehr existente Sperrklausel. Sie sagt das so natürlich nicht, sondern formuliert das geschickterweise ganz anders: Durch den Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde in NRW seien zu viele kleine Splitterparteien in die Kommunalvertretungen eingezogen, und dadurch würde das Regieren erschwert.
Als Konsequenz fordert die NRW-SPD nun, im Rahmen der Novellierung der NRW-Gemeindeordnung, eine Drei-Prozent-Sperrklausel einzuführen. Der stellvertretende NRW-SPD-Fraktionschef Jäger dazu:
Splitterparteien würden so besser abgeschreckt, und man bekäme stabilere Mehrheitsverhältnisse auf lokaler Ebene.
Wie war das nochmal? Die frühere Sperrklausel musste gestrichen werden, weil sie nicht ausreichend begründet wurde. Nach der dadurch entstandenen etwas vielfältigeren politischen Landschaft, in der nach demokratischen Gesichtspunkten der Wille des Volkes etwas mehr berücksichtigt werden müsste, will die SPD eine neue Drei-Prozent-Hürde einführen, weil sie mit den ganzen Ratsfuzzis der Alternativen Listen, Bürgerinitiativen und Nachbarschaftsgemeinschaften einfach nicht nach eigenen Gutdünken regieren kann.
Ob das Oberverwaltungsgericht Münster diese Begründung diesmal für ausreichend hält? Oder muss man nur fünf Prozent begründen, drei Prozent aber nicht?
Labels: Politik
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